Solarpark Kammerstein
Individuelle Beteiligung für die Bürger im PLZ-Gebiet 91126
Im Projekt Kammerstein hat BayWa r.e. den Bürgern vor Ort die individuelle Beteiligung am Solarpark durch ein Crowdfunding ermöglicht. Von der angebotenen Gesamtfundingsumme von 300.000 € konnten innerhalb von zwei Monaten 224.500 € platziert werden. Diese Summe dient dazu, einen Teil der Investitionskosten des Solarparks zu finanzieren.
Die Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 9.917 kWp wurde am 12.05.2022 erfolgreich in Betrieb genommen. Beim Solarpark wurden insgesamt 15.412 bifaciale Module des Herstellers Trina Solar mit einer Nennleistung von 640 bzw. 645 Wp installiert. Die Anlage wird ca. 11.000 MWh grünen Strom pro Jahr erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 2.900 durchschnittlichen Haushalten in Deutschland. Damit kann mehr als der gesamte Stromverbrauch der Gemeinde Kammerstein mit ca. 3.000 Einwohnern mit grünem Strom versorgt werden.
Der Solarpark Kammerstein wurde im Dezember 2022 von der Schaeffler Group gekauft.
Standort
Der Solarpark Kammerstein in der gleichnamigen Gemeinde liegt südwestlich der Stadt Schwabach im Landkreis Roth in Bayern.
Die PV-Anlage liegt von der Gemeinde Kammerstein ca. 600 m Luftlinie entfernt in nordwestlicher Richtung. Sie befindet sich auf ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Die verkehrsmäßige Anbindung erfolgt über die angrenzende Bundesstraße B466 und den bereits bestehenden Gemeindeweg „Volkersgauer Weg“.
Lageplan
Bebauungsplan
Stromertrag
Durch neuere Photovoltaik-Technologien wie bifaciale Module und großformatige Modultypen kann der Solarpark Kammerstein die vorhandene Sonnenenergie optimal nutzen. Die durchschnittliche jährliche horizontale Globalstrahlung am Standort beträgt 1.140,5 kWh/m². Der prognostizierte spezifische Ertrag der Photovoltaikanlage wurde von zwei unabhängigen Ertragsgutachtern ermittelt und beträgt im Mittel 1.128,50 kWh/kWp.
Bautenstand
Baubeginn der Photovoltaikanlage war im Februar 2022, die Fertigstellung und Inbetriebnahme erfolgte am 12. Mai 2022.
Ausgleichsmaßnahmen
Neben dem klimaschutzrelevanten Nutzen führt die Realisierung des Solarparks auch zur ökologischen Aufwertung der näheren Umgebung.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Verursacher bei Eingriffen in die Natur und Landschaft dazu verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden von einem Umweltgutachter geprüft und im Bebauungsplan festgelegt. Diese umfassen z.B. die Ansaat mit zertifiziertem autochthonem Saatgut, das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung rund um die PV-Anlage, das Anlegen eines Lesesteinhaufens als Habitatelement für Zauneidechsen sowie CEF (continuous ecological functionality) Maßnahmen wie die Anlage und dauerhafte Unterhaltung einer Wechselbrache auf 0,4 ha und einer Extensivwiese auf 1,2 ha.
Wertschöpfung
Wir sprechen nicht nur über regionale Wertschöpfung, sondern setzen diese ganz konkret vor Ort um. Es ist uns in jedem Projekt ein besonderes Anliegen, dass die Bürger vor Ort teilhaben und von dem Projekt profitieren können. Sei es in Form einer finanziellen Beteiligung am Solarpark oder sonstigen Mehrwerten für die Region. Wir möchten, dass ländliche Strukturen erhalten bleiben, gestärkt werden und nicht dadurch gefährdet werden, dass nur einige wenige vom Solarpark profitieren.