Windpark Buchwald

Wir planen südlich der Stadt Zweibrücken an der Grenze zum Saarland einen Windpark mit zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E160 EP3 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m und einer Nennleistung von je 5,5 MW. Die Anlagen sollen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden. Das Projekt befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Standort

Der Standort wurde im Rahmen einer Flächennutzungsplananalyse im Auftrag der Stadt Zweibrücken als potenzielle Fläche für Windenergie ermittelt. Der geplante Windpark Buchwald liegt südlich der Stadt Zweibrücken an der Grenze zum Saarland. Die beiden nächstgelegenen Ortschaften sind Hengstbach in Rheinland-Pfalz in 1,2 Kilometer Entfernung und Böckweiler im Saarland mit 2 Kilometern Entfernung. Die geplanten Anlagen befinden sich darüber hinaus auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Über die nahe gelegene Landstraße L465 und L101 soll die verkehrsmäßige Anbindung über bereits bestehende Wege in den Windpark erfolgen, um so den Flächenverbrauch auf ein Minimum zu reduzieren.

Übersichtskarte

Zeitplan

Die Unterlagen für den Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden 2021 erarbeitet. Ende Dezember 2021 wurde der Antrag auf Genehmigung bei der Stadt Zweibrücken eingereicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden alle betroffenen Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dieses Verfahren schließt zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit ein. Ausgehend vom jetzigen Stand gehen wir davon aus, dass im Frühjahr 2023 die Genehmigung für die beiden Windenergieanlagen erteilt werden könnte. Im Anschluss an die Erteilung der Genehmigung ist die Teilnahme an einer Auktionsrunde der Bundesnetzagentur (BNetzA) erforderlich, um einen Stromtarif nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den Windpark zu erlangen. Nach erfolgreichem Zuschlag in einer Auktionsrunde, könnte mit dem bauvorbereitenden Arbeiten im Laufe des Jahre 2023 begonnen werden.

Genehmigung
Ausgehend vom jetzigen Stand gehen wir davon aus, dass im Frühjahr 2023 die Genehmigung für die beiden Windkraftanlagen erteilt werden könnte.
Baubeginn
Bei Genehmigung des Windparks sollte der Baubeginn im Laufe des Jahres 2023 erfolgen.
Fertigstellung
Die Inbetriebnahme wird für 2024 angestrebt.

Hintergrund

Das Planungsgebiet bietet wichtige Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen, wie die bereits vorhandene Infrastruktur, die vereinbare Flächennutzung mit den landwirtschaftlichen Flächen und die Abstände zu Wohnbebauungen. Generell werden alle gängigen Abstandsvorgaben und Kriterien für Windenergienutzung eingehalten, weswegen eine Ausweisung der Fläche als Konzentrationszone für Windenergie auch in der Potentialflächenanalyse im Auftrag der Stadt Zweibrücken vorkommt. Vogel- und Artenschutzkartierungen haben nach ausgiebigen Erfassungen nun ebenfalls gezeigt, dass eine mit dem Naturschutz verträgliche Windenergienutzung im Buchwald möglich ist. Somit könnte mit Zweibrückens erstem Windpark grüner Strom direkt vor Ort produziert werden und die Energiewende weiter vorangetrieben werden.

Ausgleichsmaßnahmen

Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die Windenergieanlagen erreichen können.