Windpark Eberbach
Windpark Eberbach
Wir planen südlich der Stadt Eberbach auf dem Gewann „Hebert“ im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg einen Windpark mit bis zu fünf Windenergieanlagen zu errichten. Im Falle eines positiven Bürgerentscheids wird BayWa r.e. starten, alle erforderlichen Untersuchungen zu beauftragen, um die Unterlagen für den Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellen zu können.
Standort
Die auf einer bewaldeten Anhöhe gelegene Vorhabenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Eberbach. Der dichteste Abstand einer Windenergieanlage zur Ortschaft Neckarwimmersbach beträgt 1.150 m. Bis zur Ortschaft Rockenau beträgt der geringste Abstand 1.300 m, 1.450 m bis Lindach und 1.600 m bis Allemühl. Das Land Baden-Württemberg sieht Mindestabstände von 700 Metern zu Wohngebieten vor. Mit den in Eberbach geplanten deutlich darüber liegenden Abständen ab 1.150 m können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden.
Übersichtskarte
Zeitplan
Der Zeitplan ist von vielen Faktoren abhängig. Zunächst ist der wichtigste Meilenstein ein positiver Bürgerentscheid, der den Abschluss eines Pachtvertrags für den Windpark ermöglicht. Nach unmittelbar anschließender Beauftragung und Durchführung aller erforderlicher Gutachten ist mit einer Einreichung des Genehmigungsantrages nach BImSchG Anfang 2024 zu rechnen. Mit anschließend erteilter Genehmigung könnte so im Jahr 2026 mit dem Bau der Anlagen begonnen werden. Hierfür ist es ausschlaggebend, dass mit dem rechtskräftigen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ eine entsprechende planungsrechtliche Grundlage für den Erhalt der Genehmigung bis zum angestrebten Zeitraum geschaffen wurde.
Hintergrund
Das Planungsgebiet bietet wichtige Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen, wie die bereits vorhandene Infrastruktur innerhalb des Windparks, die vereinbarte Nutzung mit den forstwirtschaftlichen Flächen und die Abstände zu Wohnbebauungen. Generell werden am Standort Eberbach alle gängigen Abstandsvorgaben und Kriterien für Windenergienutzung eingehalten, weswegen eine Ausweisung der Fläche als Konzentrationszone für Windenergie möglich ist. Somit wäre es möglich, künftig grünen Strom direkt vor Ort zu produzieren.
Ausgleichsmaßnahmen
Jede bauliche Maßnahme stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Besonders an Waldstandorten ist es uns daher wichtig, mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.
Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Um den Ausbau von Kurvenradien und somit den Eingriff in den Wald so gering wie möglich zu halten, werden zur Anlieferung der Großkomponenten sogenannte „Selbstfahrer“ eingesetzt. Diese Maschinen haben den Vorteil, dass sie sehr wendig und schmal sind. Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass die Rotorblätter für den Transport in eine entsprechende Haltevorrichtung arretiert und bis zu einem Winkel von 60° aufgestellt werden können. Dies hilft dabei, Rodungen und den Ausbau von Kurvenradien auf ein Minimum zu beschränken. Die Anlieferung ist aus südlicher Richtung über die nahe gelegene Bundesstraße geplant. Der übrige Weg kann über die anschließenden Landstraßen sowie die breit ausgebauten forstwirtschaftlichen Wege gut erschlossen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher bei Eingriffen in die Natur und Landschaft dazu verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen.