Windpark Langenbrander Höhe

 

Wir planen im Bereich der Langenbrander Höhe / Hirschgarten auf dem Gebiet der Gemeinde Schömberg, Gemarkung Langenbrand (Windenergieanlage 1 & 2) sowie der Stadt Neuenbürg, Gemarkung Waldrennach (Windenergieanlage 3, 4 & 5) einen Windpark mit 5 Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 mit jeweils 4,5 MW Leistung. Die Anlagen sollen auf Flächen des Staatsforstes (ForstBW) errichtet werden. Das Projekt befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

 
Für anspruchsvolle Situationen benötigt man Expertise. Wie hier während eines Rotorblatttransports mit Selbstfahrer zum Windpark Spechenwald im Saarland.

Standort

Die auf einer bewaldeten Anhöhe gelegene Vorhabenfläche befindet sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Die Standorte der 5 geplanten Windenergieanlagen liegen in vorwiegend aus Nadelwald bestehendem Forst, welcher von ForstBW forstwirtschaftlich intensiv genutzt wird. Die für die Errichtung des Windparks erforderlichen Pachtverträge wurden bereits abgeschlossen.

Der Standort ist für die Errichtung von Windenergieanlagen besonders geeignet. Denn die Nutzung bereits vorhandener und sehr gut ausgebauter Forstwege reduziert den Eingriff im Wald weitestmöglich. Die Lage im Wirtschaftswald und hohe Abstände von über 1.100 Meter (gegenüber der vom Windenergieerlass Baden-Württemberg vorgesehenen 700 Meter) zur umliegenden Wohnbebauung reduzieren Immissionen auf ein Minimum.

Übersichtskarte

Zeitplan

Anfang 2019 wurde die Vollständigkeit des Genehmigungsantrags für den ersten Bauabschnitt seitens der Genehmigungsbehörde bestätigt, im September fand der öffentliche Erörterungstermin statt.

Die Gemeinde Schömberg sowie die Stadt Neuenbürg haben aufgrund einer parallel zum Genehmigungsverfahren laufenden Flächennutzungsplanung im Sommer 2019 Anträge auf Rückstellung des Genehmigungsverfahrens gestellt und 2020 nochmals verlängert. Nach Abschluss des Städtebaulichen Vertrags mit der Gemeinde Schömberg im Juni 2021 sowie nach Beschluss der Flächennutzungsplanung der Stadt Neuenbürg im September 2021 konnte das Genehmigungsverfahren für den Windpark fortgeführt und im März 2022 abgeschlossen werden.

Im Herbst 2022 wurde mit den Rodungs- und Wegebaumaßnahmen begonnen. Die Inbetriebnahme der 4 Anlagen erfolgt bis Ende 2023.

Genehmigung
Anfang 2019 wurde die Vollständigkeit des Genehmigungsantrags für den ersten Bauabschnitt seitens der Genehmigungsbehörde bestätigt, im September fand der öffentliche Erörterungstermin statt.
Baubeginn
Im Herbst 2022 wurde mit den Rodungs- und Wegebaumaßnahmen begonnen.
Fertigstellung
Die Inbetriebnahme wird für Ende 2023 angestrebt.

Hintergrund

Die Vorhabenfläche liegt auf einem exponierten Höhenzug und bietet nachweislich sehr gute Verhältnisse zur Nutzung der Windenergie. Der dort produzierte Strom reicht aus, um ca. 18.000 2-Personen-Haushalte bilanziell mit elektrischer Energie zu versorgen (Berechnung basierend auf Verbrauchswerten des Statistischen Bundesamtes 2015). Durch die jährlich erzeugte Energie im Windpark Langenbrander Höhe werden pro Jahr knapp 40.000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. (Berechnung basierend auf „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2018“, Umweltbundesamt). Die Lage im Wirtschaftswald und hohe Abstände von über 1.100 Meter (gegenüber der vom Windenergieerlass Baden-Württemberg vorgesehenen 700 Meter) zur umliegenden Wohnbebauung reduzieren Immissionen auf ein Minimum.

Ausgleichsmaßnahmen

Jede bauliche Maßnahme stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Besonders an Waldstandorten ist es uns daher wichtig, mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.

Was wird getan, um den Eingriff möglichst gering zu halten?
Um den Rodungsbedarf nicht nur bei der Errichtung und im Betrieb der Anlagen, sondern auch beim Transport auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren, werden zur Anlieferung der Flügel und anderer Großkomponenten sogenannte „Selbstfahrer“ eingesetzt. Diese Maschinen, welche aus einer Plattform und einer Vielzahl von Achsen bestehen haben den Vorteil, dass sie sehr wendig und somit sehr gut manövrierfähig sind. Zudem sind diese Selbstfahrer schmaler als vergleichbare Tieflader, sodass ein Einsatz auch auf weniger breiten Straßen möglich ist. Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass die Rotorblätter für den Transport in eine entsprechende Haltevorrichtung arretiert und bis zu einem Winkel von 60° aufgestellt werden können. Dies erlaubt den Transport der Rotorblätter auch in sehr komplexem Gelände und ermöglicht die Kurvenumfahrung ohne einen extremen Überschwenkbereich, was besonders in hügeligem Gelände und an Waldstandorten von großem Vorteil ist, um Rodungen und den Ausbau von Kurvenradien auf ein Minimum zu beschränken. 

Weitere Ausgleichmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung
Die BayWa r.e. Wind GmbH als Projektentwickler hat eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt um die unvermeidlichen Eingriffe in die Natur und den Forst entsprechend auszugleichen. Dazu gehören Ausgleichmaßnahmen direkt vor Ort, in der näheren Umgebung und in benachbarten Landkreisen. 

Unsere Ausgleichmaßnahmen direkt im Waldgebiet Langenbrander Höhe
Neben der Schaffung eines zusätzlichen Bruthabitats für die scheue Waldschnepfe  wird an den temporär benötigten Flächen im direkten Umfeld der Anlagenstandorte ein montaner Buchenwald mit Tanne entwickelt. Zum Schutz vor Wildverbiss und Schälung werden die Pflanzen eingezäunt. Im Bereich der Kranauslegerflächen, welche zu Reparatur und Wartungszwecken von Baumwuchs freigehalten werden müssen, sowie im Bereich von schmalen und linienhaften temporär benötigten Flächen werden Schlagflure durch natürliche Sukzession wiederhergestellt.

Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch die geplanten fünf Windenergieanlagen einschließlich Zuwegung, Lager-, Kranstell und Montageflächen beträgt insgesamt 3,3 ha. Zusätzliche temporär und nur während der Bauphase benötigte Flächen werden nach Abschluss der Bautätigkeiten wiederhergestellt.