Windpark Hemer
Windpark Hemer
Individuelle Beteiligung für die Bürger in Hemer
Im Projekt Hemer hat die BayWa r.e. Wind GmbH den Bürgern vor Ort die individuelle Beteiligung durch ein Crowdfunding ermöglicht. Die Crowdfunding-Initiative zum Windpark Hemer, die wir den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zur individuellen Beteiligung angeboten hatten, ist seit März 2023 abgeschlossen und wurde zum Laufzeitende getilgt. Die Laufzeit insgesamt betrug drei Jahre, das eingesetzte Kapital von 200.000 Euro, das innerhalb von sechs Monaten zusammenkam, wurde jährlich mit 3,5 Prozent verzinst.
Standort
Die Flächen für den geplanten Windpark befinden sich in Waldbereichen südlich der Stadt Hemer und westlich von Balve im Märkischen Kreis.
Der Abstand zu den allgemeinen und reinen Wohngebieten beträgt mehr als 1 km.
Zeitplan
Der Zeitplan ist von vielen Faktoren abhängig. Unser Ziel ist es, die Windenergieanlagen so schnell wie möglich ans Netz zu bringen. Ausgehend vom jetzigen Stand erwarten wir, den Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz im Herbst 2023 einreichen zu können.
Im Voraus ist es jedoch notwendig, noch eine Vielzahl an Gutachten einzuholen und entsprechende Kartierungen durchzuführen. Zudem ist es ausschlaggebend, dass eine entsprechende planungsrechtliche Grundlage für den Erhalt der Genehmigung bis zum angestrebten Zeitraum geschaffen wurde.
Hintergrund
Jede bauliche Errichtung stellt immer eine Veränderung der Natur und Landschaft dar. Es ist uns hierbei besonders wichtig, mit großer Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.
Die Flächen des geplanten Windparks Hemer erfüllen alle vorgegebenen Bedingungen und Auflagen zur Errichtung eines Windparks. Somit wird es möglich, grünen Strom direkt vor Ort zu produzieren und Energiewende und Klimaschutz voranzutreiben.
Ausgleichsmaßnahmen
Neben der Vermeidung klimaschädlichen Emissionen tragen Windparks zugleich zur ökologischen Aufwertung der Umgebung bei.
Laut BundesNaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Verursacher bei Eingriffen in die Natur und Landschaft dazu verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder die beeinträchtigten Flächen zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Durch die Maßnahmen, die wir eng mit den Behörden und Kommunen sowie den Grundstückseigentümern vor Ort abstimmen, werden die aufgrund des Windparks erforderlichen Eingriffe deutlich überkompensiert.